24. Februar 2016
Ich sitze mit einem alten Kumpel bei einem von ihm vor längerer Zeit empfohlenen Griechen, wir stopfen und gießen uns gepflegt die Plauze voll und bringen uns gegenseitig auf den letzten Stand der wechselseitigen jüngeren Lebensereignisse.
Nach einigen Stunden haben wir als letzte Gäste ein Einsehen und Mitleid mit dem geduldig ausharrenden „Kellner 5^“ und verlangen die Rechnung. Auf dieser findet sich ein Relikt, das 2001 vermutlich hochmodern und sehr hilfreich war, jetzt, 15 Jahre später, aber sicherlich mal so langsam einen Inflationsausgleich verdient hätte. Der Rechnungsbetrag wird nämlich auch nochmal in DM ausgewiesen, unter Nennung des bekanntlich fixen Wechselkurses von 1,95583 DM = 1 €. In Deutschland müßte das damals ein freiwilliger Kundenservice gewesen sein, eine gesetzliche Vorschrift zur Angabe des Eurobetrags in der dann abgeschafften Nationalwährung gab es meiner Erinnerung nach z. B. in Frankreich, aber nicht hier.
Es wären heutzutage nämlich nicht 45,77 DM, sondern 55,97 DM, wie dieser Kaufkraftrechner einigermaßen plausibel behauptet und den ich immer gerne augenverdrehend zu Rate ziehe, wenn jemand heutzutage noch 2:1 DM in € umrechnet.
(Parallel veröffentlicht im Techniktagebuch.)