2015/2016
Kontaktloses Bezahlen wird ja im Techniktagebuch nach und nach zu einem eigenen Kapitel. Das beste daran ist ja, daß es so unkompliziert ist. Wie bei den Kollegen nachzulesen ist, ist der Weg dahin allerdings unterschiedlich steinig. Hier folgt die Targobank-Variante:
Budni (eine Hamburger Drogeriekette) bewirbt irgendwann die Methode bei sich an den Kassen. Ich bin neugierig und will das mal ausprobieren. Auf der neuesten nach Umfirmierung (zu Beginn Karstadt-Quelle-Bank, jetzt Targobank, dazwischen gefühlte fünf Zwischenstationen) ausgelieferten Mastercard ist schließlich das Drahtlos-Symbol.
Das Terminal sagt aber: Geht nicht. Bitte reinstecken! Es folgt die seit langem bekannte Pen&Paper-Variante. In den Folgemonaten unternehme ich noch zwei Versuche, den letzten nach einem offensichtlichen Hardwarewechsel bei den Kartenterminals von Budni. Keine Änderung.
Es folgt Kontaktaufnahme zum Bankservice: Müssen Sie da noch was freischalten? Man antwortet: Nein, Sie selbst. Sie müssen einmal mit PIN bezahlen, danach geht’s.
Nächster Versuch bei Edeka: Kann man hier Mastercard mit PIN? Kassiererin: Keine Ahnung, mal sehen, was das Terminal will. Das Terminal will Pen & Paper. Nun gut. Nächster Versuch wieder Budni. Gleiche Frage, gleiche Antwort. Man bekommt gar nicht erst die Chance, mit PIN zu zahlen. Noch ein Versuch beim Kaufhof, gleiches Ergebnis, direkt Papierbeleg und Unterschrift.
Rückfrage Servicehotline: Weitere Vorschläge? Antwort: Es hängt vom Terminal ab, ob es das kann. Aber eine Barauszahlung am Automaten würde ebenfalls als PIN-Benutzung gelten. Ich verkneife mir, daß die Terminals von Budni das erklärtermaßen können – sonst würde es ja nicht beworben – und beschränke mich auf die Gegenfrage, ob das Gebühren kosten würde.
Da kennen sie sich plötzlich wieder aus: „Die Gebühr bei Bargeldabhebungen mit der TARGOBANK Kreditkarte beträgt 3,50 % vom Auszahlungsbetrag (mindestens 5,95 EUR). Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.“
Das war’s. Ich beschließe, einem Dasein als zahlungspflichtiges Versuchskaninchen auszuweichen und beende meine Drahtlosbeziehung zur Targobank, bevor sie begonnen hat.
(Parallel veröffentlicht im Techniktagebuch.)
Nachtrag 2.1.2018 (Umsetzung liegt schon länger zurück):
Der Begriff „PIN-Benutzung“ hat sich letztlich als erfreulich weitgefaßt herausgestellt. Wie sich ein paar Monate danach zeigte, gilt in diesem Zusammenhang auch das Ändern der Karten-PIN am Targobank-Serviceautomaten als PIN-Benutzung, nicht nur Barauszahlungen. Nachdem ich das (kostenlos) durchgeführt hatte, funktionierte auch das kontaktlose Bezahlen anstandslos. Wie so oft also ein Dokumentationsproblem.